Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
wir hoffen, Sie hatten schöne und erholsame Sommerferien und sind gesund durch diese Zeit gekommen!
Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise zum Schulbeginn:
Die Teilnahme an der Einschulungsfeier (sowie am Gottesdienst für Klasse 1) für Gäste bzw. Begleitpersonen ist nur mit einem negativen Testnachweis (PCR-Test 48 Stunden gültig oder PoC-Antigen-Test 24 Stunden gültig) oder einem Impfnachweis (gemäß § 2 Nr. 3 SchAusnahmV) oder einem Genesenennachweis (gemäß § 2 Nr. 5 SchAufnahmV) möglich. Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind von der Testpflicht ausgenommen.
Auch die neu einzuschulenden Schüler*innen benötigen ein tagesaktuelles negatives Testergebnis (durch Laienselbsttest) bzw. einen Genesenennachweis. Bitte dokumentieren Sie das negative Testergebnis durch Eigenerklärung der Erziehungsberechtigten. Für Klasse 1 auf dem Formular „Dokumentation der verpflichtenden Antigen – Selbsttests“ (s. unten stehenden Button). Dieses Formular sollte Ihr Kind stets in der Postmappe mit sich führen und muss am vorgegebenen Testtag vor Schulbeginn vorgezeigt werden. Für Klasse 5 werden Sie über die Klassenlehrer*innen informiert.
Die Ausgabe der Laienselbsttests für die Erstklässler*innen findet am Freitag, den 03.09. von 13-14 Uhr vor der Mensa zusammen mit der Ausgabe der T- Shirts statt. Die Selbsttestungen der Schüler*innen sind vorab zu Hause durchzuführen.
Unter den unten stehenden Buttons finden Sie zudem den Elternbrief des Kultusministers mit weiteren Informationen zum Schulbeginn sowie ein offizielles Infopaket über die Regelungen zum Schulstart
Wir wünschen allen einen schönen Start ins neue Schuljahr.